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   KG, 18.07.2000 - 19 UF 2121/00   

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https://dejure.org/2000,12494
KG, 18.07.2000 - 19 UF 2121/00 (https://dejure.org/2000,12494)
KG, Entscheidung vom 18.07.2000 - 19 UF 2121/00 (https://dejure.org/2000,12494)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 19 UF 2121/00 (https://dejure.org/2000,12494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587c Nr. 1
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit im Falle der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Verlust der beamtenrechtlichen Versorgung des dadurch ausgleichsberechtigt gewordenen Ehegatten)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1657
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 25.09.1986 - 3 UF 127/86

    Anspruch auf Scheidung einer Ehe; Anwendungsbereich der Härteklausel des § 1568

    Auszug aus KG, 18.07.2000 - 19 UF 2121/00
    Da das Amtsgericht im Rahmen des § 1587 c Nr. 1 BGB die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen hat, braucht auf die weitere Frage, ob sich der Antragsteller nicht sogar die aus dem Beamtenverhältnis erworbenen Versorgungsbezüge fiktiv anrechnen lassen müsste, weil er erst nach der Zustellung des Scheidungsantrages am 9. Juni 1993 aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, nämlich am 30. November 1993, (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 1986, S. 1222 f) nicht näher eingegangen zu werden.
  • OLG Celle, 30.05.1980 - 10 UF 128/79

    Voraussetzungen der Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach einer

    Auszug aus KG, 18.07.2000 - 19 UF 2121/00
    So ist z.B. auch § 1587 BGB in einem vergleichbaren Fall bejaht worden, in dem der Ehepartner aufgrund eigener Straftaten während der Ehe keine Rentenanwartschaften erworben hat (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, S. 67); eine abweichende Beurteilung hat lediglich in einem Fall stattgefunden, in dem dem anderen Ehepartner die zu erwartende Strafhaft bei Eingehung der Ehe bekannt war (vgl. OLG Celle, FamRZ 1980, S. 1032 f).
  • OLG Köln, 29.08.1991 - 10 UF 215/90
    Auszug aus KG, 18.07.2000 - 19 UF 2121/00
    So ist z.B. auch § 1587 BGB in einem vergleichbaren Fall bejaht worden, in dem der Ehepartner aufgrund eigener Straftaten während der Ehe keine Rentenanwartschaften erworben hat (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, S. 67); eine abweichende Beurteilung hat lediglich in einem Fall stattgefunden, in dem dem anderen Ehepartner die zu erwartende Strafhaft bei Eingehung der Ehe bekannt war (vgl. OLG Celle, FamRZ 1980, S. 1032 f).
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